Krank im Arbeitsverhältnis: Tipps aus der arbeitsrechtlichen Praxis
Krankheit im Arbeitsverhältnis beschäftigt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunehmend. Seit Pandemiebeginn steigen die Zahlen der Arbeitsunfähigkeit; besonders psychische Erkrankungen nehmen zu.
Arbeitsgeber wollen ihre Mitarbeiter möglichst schnell wieder am Arbeitsplatz sehen, auch mittels des verpflichtenden Betrieblichen Eingliederungsmanagements BEM.
Mitunter würden Arbeitgeber gerne prüfen, ob Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt sind oder daran Zweifel bestehen – sei es bei online ausgestellten sogenannten „gelben Scheinen“ oder immer wiederkehrender Krankheit am Montag oder Freitag. Erkrankte Arbeitnehmer fragen sich, wie sie sich im Krankheitsfall gegenüber ihrem Arbeitgeber verhalten sollen.
Rechtsanwältin Martina Dierks von der Sozietät Esche Schümann Commichau stellt Ihnen die aktuellen Themen aus der Beratungspraxis vor.
Krankheiten belasten Menschen. Wir wollen sie nicht zusätzlich unter Druck setzen oder verunsichern. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass einige sich auf Kosten anderer ausruhen.
Hier brauchen wir neben der Sicherheit in rechtlichen Fragen Fingerspitzengefühl, um Gespräche angemessen zu führen. Wie ist meine persönliche Einstellung? Bin ich neutral und offen oder voreingenommen und vermute unkollegiales Verhalten? Lassen Sie uns gemeinsam Wege für eine gute Gesprächsvorbereitung finden – rechtlich und persönlich.
Das erwartet Sie am 20. Januar 2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr
Frau Dierks wird u. a. folgende Fragen beantworten und nimmt sich gerne Zeit für Ihre Themen:
- Wie sieht es seit dem 01.01.2023 aus, wenn die elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung eingeführt wird? Wie bereitet sich der Arbeitgeber am besten darauf vor und was muss der Arbeitnehmer beachten?
- Wann kann der Arbeitgeber die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen?
- Wie gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit online ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen um | per Fragebogen, Videochat oder Video?
- Wann kann der Arbeitgeber annehmen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur „vorspielt“? In welchen Fällen gibt die neueste Rechtsprechung dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln?
- Welche Mittel hat der Arbeitgeber, wenn er vermutet, dass der Arbeitnehmer „krankfeiert“?
- Welchen Nutzen hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement und wie läuft es ab?
- Kann ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?
Interessiert? Dann melden Sie sich an. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ich freue mich auf Ihre Anmeldung. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir.
Herzliche Grüße
Ihre Cornelia Dill
Referentin
Martina Dieks, Rechtsanwältin bei der Sozietät Esche Schümann Commichau
Weitere Informationen finden Sie unter: Esche Schümann Commichau - Martina Dierks
Für eine gute Lesbarkeit habe ich auf das Gendern verzichtet.
Die Rahmendaten
Teilnehmer*innen
Führungskräfte und Interessierte
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen zoom-Link von mir.
Termin und Ort
20. Januar 2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr
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